Der Vormund wird auf Anordnung des Gerichts vom Familiengericht bestellt. Dies wird dann erforderlich, wenn die Eltern die Versorgung und Erziehung ihres Kindes im Sinne des Kindeswohls nicht mehr ausüben können. Die Gründe, Eltern das Sorgerecht oder Teile daraus zu entziehen sind vielfältig und hängen von der Schwere des Einzelfalles ab. Man unterscheidet:
- Gesetzliche Amtsvormundschaften- Ruhen der elterlichen Sorge
- Bestellte Vormundschaften- Bestellung durch das Gericht nach Entzug
- der elterlichen Sorge gemäß § 1666 BGB
- Bestellte Pflegschaften- Entzug von Teilbreichen gemäß § 1666 BGB
z.B: Aufenthaltsbestimmung, Personensorgepflegschaft, Gesundheitsfürsorge
Der Vormund erhält mit seiner Bestellung eigene Rechte und Pflichten. Ihm werden die rechtlichen Aufgaben in Stellvertretung der Eltern übertragen und er vertritt diese im vollen Umfang oder nur in Teilbereichen. Das Kindeswohl soll dabei stets im Vordergrund stehen und die individuelle Situation soll transparent und nachvollziehbar berücksichtigt werden.
Aufgaben des Vormunds sind:
- Übernahme der Personensorge
- Gegenseitiges Kennen lernen des Mündels und dessen Vormund
- Vertretung der Interessen des Mündels
- Sicherung der Versorgung und Erziehung des Minderjährigen
- Bestimmung des Aufenthalts
- Vertretung im gerichtlichen Verfahren und im Hilfeplanverfahren
- Übernahme der Vermögenssorge
- Sicherung des Unterhaltes und der Erbansprüche
Die Arbeit des Vormunds orientiert sich:
- an der psychosozialen Bedarflage des Kindes
- den erlebten Erfahrungen
- dem Alter des Kindes
- vom aktuellen Entwicklungsstand
Übernahme von Verantwortung für das Kind im Rahmen der Vormundschaft heißt:
- Das Kind und seine Not verstehen
- Die Bedürfnislage des Kindes erkennen
- Fachlichkeit in der Einschätzung von Hilfen
- Dem Kind Schutz gewähren
- Durchsetzung von Rechten
- Aufbau von Vertrauen
- Kontinuität im Beziehungsraum
Als Vormünderin verfüge ich über:
- Fachliche Kompetenz durch jahrelange Erfahrung meiner Berufstätigkeit mit Kindern und Jugendlichen
- Erfahrungen mit schwierigen Familienprozessen
- Erfahrung im Umgang mit Spannungen und Konflikten
- Einfühlungsvermögen und Flexibilität
- Kenntnisse in der Gesprächsführung mit Kindern
- Fortbildung im Bereich Führung von Minderjährigenvormundschaften