Es gibt kein Alter,
in dem alles so irrsinnig intensiv erlebt wird wie die Kindheit.
Wir Großen sollten uns daran erinnern, wie das war.

Astrid Lindgren


Der Verfahrensbeistand wird tätig in Kindschaftssachen. Die Bestellung ist nach dem § 158 Absatz 2 FamFG ausdrücklich für folgende Fälle vorgesehen:

Der Verfahrensbeistand soll nach § 158 Absatz 3 FamFG so früh wie möglich bestellt werden. Seine Aufgaben und Rechtsstellung werden erstmalig mit § 158 Absatz 4 FamFG geregelt.

Vom Familiengericht werde ich für ein Kind zum Verfahrensbeistand bestellt und nehme somit eigenständig die objektive Interessenvertretung des Kindes wahr. Im persönlichen Gespräch mit dem Kind versuche ich die Interessen und Problemlagen zu erfassen sowie seine Befindlichkeit zu erkennen. In den meisten Fällen ist es zusätzlich erforderlich mit den Eltern, eventuell betreuenden Institutionen oder anderen Fachkräften Gespräche zu führen. Nur so ist es möglich, ein umfassendes Bild der konflikthaften Situation zu bekommen. In einer ausführlichen Stellungnahme nehme ich Bezug auf meine Erhebungen, wobei das Kind mit seinen Interessen im Blick steht und spreche dem Gericht gegenüber eine Empfehlung aus. Hierdurch soll die Stellung des Kindes im gerichtlichen Verfahren gestärkt werden.

Für das Kind bedeutet die Beiordnung eines Verfahrensbeistand:

Für die Familienrichter ist es wichtig, auf erfahrene und an einer Qualifizierungsmaßnahme teilgenommene Verfahrensbeistände zurückgreifen zu können, um damit sicherzustellen, dass sie in ihrer Haltung und Rolle klar sind.

Um dem Anspruch dieser sehr verantwortungsvollen Aufgabe gerecht werden zu können, habe ich eine zertifizierte Fortbildung zum Verfahrensbeistand an der Fachhochschule in Münster absolviert. Zusätzlich verfüge ich über eine 25jährige Berufserfahrung im Jugendhilfebereich. Dabei sind rechtliche und psychologisch - pädagogische Kenntnisse sowie kommunikative Fähigkeiten mein alltägliches Handwerkszeug. Die Eignung, mit stark entwicklungsverzögerten und traumatisierten Kindern ins Gespräch zu kommen, setzt Empathie und Sozialkompetenz voraus, über die ich ebenfalls verfüge.

Seit nunmehr 10 Jahren führe ich für verschiedenen Gerichte Verfahrensbeistandschaften, in denen ich mit unterschiedlichen Familienrechtssachen und Konfliktsituationen befasst war; auch in Bezug auf ausländische Familien.