Es gibt kein Alter,
in dem alles so irrsinnig intensiv erlebt wird wie die Kindheit.
Wir Großen sollten uns daran erinnern, wie das war.
Astrid Lindgren
Der Verfahrensbeistand wird tätig in Kindschaftssachen. Die Bestellung ist nach dem § 158 Absatz 2 FamFG ausdrücklich für folgende Fälle vorgesehen:
- Wenn das Interesse des Kindes zu dem seiner gesetzlichen Vertreter in erheblichem Gegensatz steht
- Wenn das Wohl des Kindes gefährdet ist und eine Entziehung der Personensorge in Betracht kommt
- Wenn das Kind von einer Person getrennt werden soll, in deren Obhut es lebt
- Wenn es um die Herausgabe des Kindes oder eine Verbleibensanordnung geht
- Wenn es um Ausschluss oder Beschränkung des Umgangsrechts geht
Vom Familiengericht werde ich für ein Kind zum Verfahrensbeistand bestellt und nehme somit eigenständig die objektive Interessenvertretung des Kindes wahr. Im persönlichen Gespräch mit dem Kind versuche ich die Interessen und Problemlagen zu erfassen sowie seine Befindlichkeit zu erkennen. In den meisten Fällen ist es zusätzlich erforderlich mit den Eltern, eventuell betreuenden Institutionen oder anderen Fachkräften Gespräche zu führen. Nur so ist es möglich, ein umfassendes Bild der konflikthaften Situation zu bekommen. In einer ausführlichen Stellungnahme nehme ich Bezug auf meine Erhebungen, wobei das Kind mit seinen Interessen im Blick steht und spreche dem Gericht gegenüber eine Empfehlung aus. Hierdurch soll die Stellung des Kindes im gerichtlichen Verfahren gestärkt werden.
Für das Kind bedeutet die Beiordnung eines Verfahrensbeistand:
- Als Person gesehen und respektiert zu werden
- Im gerichtlichen Verfahren gehört zu werden
- Wünsche und Interessen einbringen zu können
- Im Blick der Erwachsenen zu sein
- Einen eigenen "Anwalt" im gerichtlichen Konflikt der Eltern zu haben
- Erklärt zu bekommen, um was es geht
Für die Familienrichter ist es wichtig, auf erfahrene und an einer Qualifizierungsmaßnahme teilgenommene Verfahrensbeistände zurückgreifen zu können, um damit sicherzustellen, dass sie in ihrer Haltung und Rolle klar sind.
Um dem Anspruch dieser sehr verantwortungsvollen Aufgabe gerecht werden zu können, habe ich eine zertifizierte Fortbildung zum Verfahrensbeistand an der Fachhochschule in Münster absolviert. Zusätzlich verfüge ich über eine 25jährige Berufserfahrung im Jugendhilfebereich. Dabei sind rechtliche und psychologisch - pädagogische Kenntnisse sowie kommunikative Fähigkeiten mein alltägliches Handwerkszeug. Die Eignung, mit stark entwicklungsverzögerten und traumatisierten Kindern ins Gespräch zu kommen, setzt Empathie und Sozialkompetenz voraus, über die ich ebenfalls verfüge.
Seit nunmehr 10 Jahren führe ich für verschiedenen Gerichte Verfahrensbeistandschaften, in denen ich mit unterschiedlichen Familienrechtssachen und Konfliktsituationen befasst war; auch in Bezug auf ausländische Familien.