Der Umgangspfleger wird auf Anordnung des Gerichts nach § 1684 FamFG bestellt. Dies geschieht dann, wenn davon auszugehen ist, dass es bei der Durchführung des Umgangs zu Problemen kommt oder Eltern den Umgang verhindern wollen.
Ist ein Umgangspfleger bestellt, so erhält er für diese Aufgabe eigene Rechte. Er soll helfen, bei Kommunikationsschwierigkeiten und Störungen zwischen den Eltern zu vermitteln und/oder auf eine Einigung/Lösung hinzuwirken. Durch seine Beteiligung soll der Umgang ermöglicht werden. Zur Vermeidung von erneuten Konflikten und Vorbehalten kann er zur Durchführung ein mit beiden Elternteilen vereinbartes Regelwerk erstellen, mit Verbindlichkeitscharakter.
In vielen Fällen ist der Umgangspfleger bei der Abholung und Rückgabe des Kindes beteiligt und/oder bei der Durchführung zugegen.

Aufgaben des Umgangspflegers sind:
- Schaffung einer Vertrauensbasis zum Kind
- Vermittlung zwischen allen Beteiligen und Unterstützung des Kindes unter Berücksichtigung des Kindeswohls
- Objektive Vertretung der kindlichen Wünsche und Bedürfnisse in Bezug auf die Durchführung des Umgangs
- Sicherstellung einer unbelasteten Durchführung
- Regelung der Übergabe und Abholung des Kindes
- Unter Berücksichtigung des Kindeswohls die Festlegung der zeitlichen Dauer, des Abstands und des Ortes, wenn nichts anderes gerichtlich angeordnet wurde
- Kompetente Berichterstattung über die durchgeführten Umgangskontakte
Vorteile einer Umgangspflegschaft:
- Am Kindeswohl orientiertes, empathisches, professionelles Handeln
- Durchsetzung der Rechte des Kindes auf Umgang
- Durchführung und Sicherstellung des Umgangs in einem geschützten und für das Kind unbelasteten Rahmen
- Erarbeitung von Ressourcen und Konfliktlösung
Als Umgangspflegerin verfüge ich über:
- Fachliche Kompetenz durch jahrelange Erfahrung meiner Berufstätigkeit mit Kindern und Jugendlichen
- Erfahrungen mit schwierigen Familienprozessen
- Erfahrung im Umgang mit Spannungen und Konflikten
- Einfühlungsvermögen und Flexibilität
- Kenntnisse in der Gesprächsführung mit Kindern