Umgangskontakte
Pflegekinder haben zwei Familien, die Herkunftsfamilie und die Pflegefamilie.
Generell steht den leiblichen Eltern unabhängig davon, ob sie Inhaber
der elterlichen Sorge sind oder nicht, dass Recht und die Pflicht auf Umgang
mit dem Kind zu. Ob Besuchskontakte stattfinden sollen oder ob die Notwendigkeit
besteht, einen Antrag bei Gericht auf Aussetzung der Umgangskontakte zu
stellen, muss immer individuell gesehen werden. Eine Entscheidung, die das
Umgangsrecht für längere Zeit oder auf Dauer ausschließt,
kann nur ergehen, wenn das Wohl des Kindes gefährdet ist. Unter bestimmten
Umständen kann das Familiengericht anordnen, dass der Umgang nur in
Anwesenheit eines Dritten stattfinden darf.
Bei den Pflegeeltern löst die Vorstellung, dass Besuchskontakte durchgeführt
werden sollen, Unbehagen und gemischte Gefühle hervor. Diese begründen
sich auf der Sorge, dass die Kontakte auf Grund der Vorschädigung des
Kindes problematisch verlaufen und Auswirkungen auf die Entwicklung und
den Erziehungsalltag haben können.
Die Praxis sieht vor, dass nach Vermittlung eines Kindes in eine Pflegefamilie
die Kontakte zur Herkunftsfamilie zunächst eingestellt werden. Dies
deshalb, damit sich das Kind störungsfrei und in Ruhe und auf sein
neues Zuhause einlassen kann. Wenn dann die Umgangskontakte wieder aufgenommen
werden, ist in der Regel neben den Herkunftseltern die Fachkraft des Jugendhilfedienstes
sowie die Pflegemutter anwesend. Der Kontakt wird an einem neutralen Ort,
zeitlich begrenzt durchgeführt. Ein unbegleiteter Kontakt zwischen
leiblichen Eltern und Kind findet normalerweise nicht statt.
Weshalb werden Umgangskontakte durchgeführt?
Aus
Sicht des Kindes
Es hat so die Möglichkeit, seine beiden Lebenswelten zusammenzuführen
und diesbezüglich Fragen an die leiblichen Eltern zu richten.
Aus Sicht der leiblichen Eltern
Sie können an der Entwicklung des Kindes persönlich Anteil nehmen,
sich erklären und ggf. rechtfertigen.
Aus Sicht der Pflegeeltern
Sie können durch direkte Nachfragen bestimmte Verhaltensweisen des
Kindes besser verstehen und Wissenslücken schließen.
Wenn es den Pflegeeltern gelingt, die leiblichen Eltern anzunehmen und eine
freundliche Atmosphäre herzustellen, werden die Umgangskontakte für
alle Beteiligten positiv sein.