Der Begleitete Umgang ist ein Hilfsangebot für das betroffene Kind und seinen wichtigsten Bezugspersonen. Diese Form der Unterstützung und Förderung des Kontaktes wird eingesetzt, wenn ein hohes Konfliktpotential zwischen den Eltern besteht oder wenn sich das Kind in einem Loyalitätskonflikt befindet. Im Einzelfall können auch noch andere Gründe ausschlaggebend sein, die einen Umgang unter Anwesenheit einer neutralen Person erforderlich machen.


Der sogenannte Umgangsbegleiter hat die Aufgabe, Hilfestellung zu leisten bei der Kontaktanbahnung und der Kontaktaufnahme, bei der Durchführung, der Entwicklung und Gestaltung eines positiven Miteinanders. Er führt mit dem Kind und den Beteiligten Gespräche mit dem Ziel, die Verantwortlichkeit und die Durchführung des Umgangs langfristig an die Eltern zurückzugeben.


Eine andere Variante ist das Abholen und Zurückbringen des Kindes, wenn ein Zusammentreffen der Eltern vermieden werden soll. Der Umgangsbegleiter ist somit jeweils bei der Übergabe des Kindes direkt anwesend.


Ziele des Begleiteten Umgangs sind: