Der Begleitete Umgang ist ein Hilfsangebot für das betroffene Kind
und seinen wichtigsten Bezugspersonen. Diese Form der Unterstützung
und Förderung des Kontaktes wird eingesetzt, wenn ein hohes Konfliktpotential
zwischen den Eltern besteht oder wenn sich das Kind in einem Loyalitätskonflikt
befindet. Im Einzelfall können auch noch andere Gründe ausschlaggebend
sein, die einen Umgang unter Anwesenheit einer neutralen Person erforderlich
machen.
Der sogenannte Umgangsbegleiter hat die Aufgabe, Hilfestellung zu leisten
bei der Kontaktanbahnung und der Kontaktaufnahme, bei der Durchführung,
der Entwicklung und Gestaltung eines positiven Miteinanders. Er führt
mit dem Kind und den Beteiligten Gespräche mit dem Ziel, die Verantwortlichkeit
und die Durchführung des Umgangs langfristig an die Eltern zurückzugeben.
Eine
andere Variante ist das Abholen und Zurückbringen des Kindes, wenn
ein Zusammentreffen der Eltern vermieden werden soll. Der Umgangsbegleiter
ist somit jeweils bei der Übergabe des Kindes direkt anwesend.
Ziele des Begleiteten Umgangs sind:
- Vermeidung von Beziehungsabbrüchen
- Verringerung von Belastungen und Konflikten zwischen den Beteiligten
- Verbesserung der Kommunikationsstruktur bei strittigen
Familienrechtsangelegenheiten - Förderung der Identitätsentwicklung des Kindes
- Beibehaltung oder Wiederherstellung sozialer und emotionaler Beziehungen und Bindungen
- Sensibilisierung der Eltern und anderer Bezugspersonen für die Belange und Bedürfnisse des Kindes